Pflegeberater*in, nach §7a SGB XI – Berufsbild

Elisabeth Busche Bildungsberatung / Lehrgangskoordination

Was macht eigentlich…?

Das Thema Pflegeberatung hat in Deutschland in den letzten Jahren immer mehr an Wichtigkeit zugenommen. Das liegt zum einen an der demografischen Entwicklung der Bevölkerung, aber auch daran, dass seit 2009 alle Pflegebedürftigen einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch ausgebildete Pflegeberater*innen haben.

Als Pflegeberater*in unterstützen Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörige bei der Auswahl und Inanspruchnahme aller notwendigen Hilfe- und Pflegeleistungen. Die Pflegeberatung gibt den Pflegebedürftigen in ihren oft komplexen Problemlagen Orientierung und Transparenz, so dass sie einen umfassenden Überblick über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bekommen.







viel wenig

Arbeit mit Menschen

Kreative Arbeit

Verwaltung & Planung

Körperliche Arbeit

Neugier & Einsatz

Sie interessieren sich für den Beruf Pflegeberater*in?

Wir bieten die passende Weiterbildung als Fernlehrgang an! Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns oder lassen Sie sich direkt einen kostenfreien Probelehrbrief zusenden.

Pflegeberater*in: Voraussetzungen und Perspektiven

Anforderungen

Was wird von mir erwartet?

Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern qualifiziertes Personal.

Sie sollten selbstständig arbeiten können und Ihre Tätigkeit eigenverantwortlich ausführen.

Neben Ihrer Fachkompetenz erfordert der Beruf als Pflegeberater*in Kommunikationsstärke, psychische Belastbarkeit sowie Einfühlungsvermögen. Pflegeberater*innen haben häufig mit Menschen zu tun, die durch die Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern in sehr schwierige Lebenssituationen gekommen sind. Als sozial kompetente Persönlichkeit sind Sie in der Lage, die Aufgaben und die Rolle als Pflegeberater*in nicht nur im Büro, sondern auch vor Ort bei den Pflegebedürftigen professionell auszuüben.
Professionalität beweisen Sie durch ein gut organisiertes Fallmanagement, Ihr Rechtswissen und Ihre Fähigkeit ein gut funktionierendes Netzwerk aufzubauen.

Für Ihre Hausbesuche oder Gesprächstermine bei Partnern (z. B. Versicherungsunternehmern) sind Mobilität und flexible Einsatzbereitschaft wichtig.

Aufgaben

Welche Aufgaben und Tätigkeiten werde ich als Pflegeberater*in übernehmen?

Die Tätigkeiten der Pflegeberatung sind vielseitig, und neben dem pflegerischen Fachwissen konzentrieren Sie sich auf folgende Bereiche:

Fallmanagement/Casemanagement

  • Den Hilfebedarf des Pflegebedürftigen ermitteln
  • Die Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes mit allen erforderlichen Hilfen
  • Die Vermittlung, Koordinierung und Vernetzung aufeinander abgestimmter medizinischer, pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote
  • Die Durchführung der Maßnahmen überwachen und gegebenenfalls anzupassen
  • Den Hilfeprozess dokumentieren und auswerten

Rechtsberatung

  • Beratung zu sozialrechtlichen Fragen, zur Auswahl und Nutzung von Leistungen und vielfältigster Hilfsangebote
  • Hilfestellung zum Nutzen der möglichen Leistungen, z.B. beim Ausfüllen von Anträge
  • Aufklärung über Prävention und Rehabilitation
  • Information über Möglichkeiten zur Entlastung von Pflegepersonen

Kommunikation

  • Gespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen, Ärzten, Versicherungen, Kliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Vermietern, Freiwilligenagenturen etc.
  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Arbeitsmittel

Mit welchen Arbeitsmitteln/-gegenständen werde ich als Pflegeberater*in arbeiten?

Für eine kompetente Pflegeberatung werden Sie regelmäßig Fortbildungen zu aktuellen rechtlichen Änderungen benötigen und Gesetztestexte und Fachliteratur zu Rate ziehen.

Im Laufe Ihrer Tätigkeit in der Pflegeberatung werden Sie ein gutes und professionelles Netzwerk von Institutionen aufbauen, um Ihre Tätigkeit professionell und mit der notwendigen Unterstützung erledigen zu können.

Um schnell reagieren zu können, sollten Sie sich im Internet auskennen und die E-Mail-Korrespondenz beherrschen. Der Umgang mit moderner Bürotechnik (z.B. Office-Programme, spezielle Softwarelösungen für die Beratung, Datenbanken etc.) ist je nach Arbeitsbereich denkbar.

Für Ihre Außentermine kann ein Führerschein und ggf. ein eigener PKW notwendig sein.

Arbeitsbereiche

In welchen Bereichen kann ich in der Pflegeberatung tätig sein?

Mit Ihrer erworbenen Zusatzqualifikation können Sie z.B. in folgenden Arbeitsbereichen Fuß fassen:

  • in den Pflegestützpunkten der Länder
  • bei Kranken- und Pflegekassen
  • im Überleitungsmanagement von Krankenhäusern oder Rehakliniken
  • in der Beratung von ambulanten Pflegestationen
  • im Sozialdienst von stationären Pflegeeinrichtungen
  • in ärztlichen Schwerpunktpraxen und bei Praxisnetzen
  • bei Wohlfahrtsverbänden
  • bei Sozialämtern
  • als Freiberufler*in
  • in privaten Pflegeberatungsfirmen

7 gute Gründe, warum Sie mit uns Pflegeberater*in werden sollten

Wir bieten Erfahrung aus 10 Jahren Fernlehrgänge für die Pflegeberatung.

Modularer Aufbau: Lassen Sie sich Ihre Vorkenntnisse anerkennen, so dass Sie nicht den gesamten Kurs buchen müssen.

Unsere Fernlehrgänge können durch Arbeitsagenturen, Rentenversicherungsträger und alle Förderprogramme der Länder finanziert oder bezuschusst werden.

Das Studienmaterial wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes laut § 7a, SGB XI entwickelt.

Wir bieten eine umfangreiche, persönliche Beratung vor und während des Fernlehrgangs.

Sicherheit: Viele Pflegekassen und -stützpunkte haben ihre Berater bei FORUM Berufsbildung ausbilden lassen. Wir prüfen gewissenhaft Ihre Zugangsvoraussetzungen. Die Anerkennung des Zertifikats nach § 7a ist somit bundesweit gegeben.

Wir haben bereits 3x den Award als “Top-Fernschule” von fernstudiumcheck.de verliehen bekommen.

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