Förderungen

Fördermöglichkeiten für Ihre Aus- und Weiterbildung

Hier bieten wir Ihnen ausführliche Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten von Förderungen für Ihre Aus- oder Weiterbildung. Oft ist die Förderungsart und -höhe von den individuellen Voraussetzungen abhängig.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten?

Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.

Eine schulische Ausbildung kann durch Schüler-BAföG finanziert werden. Wenn Sie einen BAföG-Antrag gestellt haben, können Sie außerdem zusätzlich durch ALG II („Hartz IV“) unterstützt werden. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr BAföG-Antrag angenommen oder auf Grund Einkommen/Vermögen abgelehnt wurde. Wichtig ist, dass Sie den Antrag gestellt haben.

Mögliche Leistungen sind z.B. Mietkosten, Heizkosten, Mehrbedarfe oder einmalige Beihilfen.

Unsere Ausbildungen in Berlin

Eine Förderung durch Aufstiegs-BAföG ist zur Finanzierung einer Aufstiegsqualifikation mit anerkanntem Kammer-Abschluss möglich, also zum Beispiel einer Weiterbildung in Berlin mit IHK-, HWK- oder RAK-Abschluss.

Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Die Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gemäß §45 SGB III ist zu 100% möglich. Folgende Angebote können Sie über einen AVGS wahrnehmen:

  • Unterstützung bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt
  • persönliche sozialpädagogische Beratung und Begleitung
  • Unterstützung in den ersten Monaten Ihrer neuen Beschäftigung

Unsere Teilnehmenden können dieses Angebot parallel zu ihrer Aus- oder Weiterbildung kostenlos nutzen.

Unsere Coaching AVGS-Angebote in Berlin

Eine Erstausbildung bei uns in Berlin hat die BAföG-Berechtigung. Das bedeutet, dass jeder Schüler die Möglichkeit hat, Schüler-BAföG für die gesamten drei Jahre der Erstausbildung zu beantragen.

Bei den bezirklichen Ämtern für Ausbildungsförderung erhalten Sie eine persönliche Beratung zum Schüler-BAföG und können dort auch direkt Ihren Antrag stellen.

Die gebührenfreie Schüler-BAföG-Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr zu erreichen: 0800/ 223 634 1.

Auf www.bafoeg-rechner.de finden Sie sehr detaillierte Informationen zur Schüler-BAföG-Berechtigung.

Falls Sie nicht BAföG-berechtigt sein sollten, ist der Bildungskredit eine weitere Alternative zur Sicherung der Ausbildung.

Jede*r Soldat*in auf Zeit (SaZ) der Bundeswehr hat bei Dienstzeitende umfangreiche Förderansprüche für die Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben. Die Art und Höhe der Ansprüche, denen der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) nachkommt, ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit.

Unsere Ausbildungen und Umschulungen können über den BFD gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter bundeswehr.de.

Diese Leistung ist für Menschen gedacht, die ihre ursprüngliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Durch verschiedene Fördermöglichkeiten einer entsprechenden beruflichen Qualifizierung wird ihnen mit einer Fortbildung oder Umschulung in Berlin ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert.

Weitere Informationen über die berufliche Rehabilitation finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Oder Sie nutzen einfach das kostenfreie Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund: 0800 / 100 048 070 (Montag bis Donnerstag, 7:30 bis 19:30 Uhr, Freitag, 7:30 bis 15:30 Uhr).

Eine Umschulung oder Weiterbildung bei uns in Berlin ist fast immer von der Agentur für Arbeit anerkannt.

Wer arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, hat bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu erhalten. In einigen Fällen kann die Fördermöglichkeit auch über Einzelfallförderung in Frage kommen.

Mehr Informationen zum Bildungsgutschein

Der Staat fördert mit einem Bildungsurlaub die Eigeninitiative zum lebenslangen Lernen. Arbeitnehmer können im Rahmen eines Bildungsurlaubs an 5 Tagen pro Jahr während der Arbeitszeit an bestimmten Weiterbildungen teilnehmen, um so ihr Know-how regelmäßig aufzufrischen, sowie politisch und gesellschaftlich auf dem Laufenden zu bleiben.

Dabei teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten: Arbeitnehmer tragen die Weiterbildungskosten, während der Arbeitgeber das Gehalt während der Bildungsmaßnahme weiter bezahlt. Zu beachten ist, dass jedes Bundesland sein eigenes Bildungsurlaub-Gesetz hat. Darin sind die Dauer und inhaltlichen Schwerpunkte geregelt.

Berlinern bietet die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen per Telefon alle Informationen zum Bildungsurlaub: 030 / 902 8 – 1484 oder – 1482 oder -1496 (Festnetzpreis).

Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Bildungsurlaub in Berlin über die Bildungsprämie finanziell fördern zu lassen.

Zur Sicherung und Beschleunigung Ihrer Erstausbildung in Berlin ist eine Finanzierung durch einen zinsgünstigen Bildungskredit möglich. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem der Eltern beantragen.

Der Bildungskredit dient der Unterstützung von Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Die Kreditsumme pro Abschnitt der Ausbildung ist auf maximal 7.200 € begrenzt, die Höhe der Monatsraten ist frei wählbar.

Über die gebührenfreie BAföG-Hotline unter 0800 / 223 634 1 können Sie sich ausführlich darüber informieren, wie Sie am besten einen Bildungskredit beantragen (Montag bis Freitag, 8:00 bis 20:00 Uhr).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bafoeg.de und beim Bundesverwaltungsamt.

Der zunehmende Fachkräftemangel in Deutschland hat die Agentur für Arbeit dazu veranlasst, das Sonderprogramm „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ – kurz „IFlaS“ zu entwickeln.

In diesem Programm werden geringqualifizierte Leistungsempfänger und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind, gefördert. Auch Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger, bei denen durch die Weiterbildung eine nachhaltige berufliche Integration erwartet werden kann, können an diesem Programm teilnehmen.

Die förderfähigen Maßnahmen sind hauptsächlich für Geringqualifizierte gedacht, wie Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen (Umschulungen), berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (z. B. KASSEN-FÜHRERSCHEIN®) oder wie Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) bzw. § 36 Handwerksordnung (HwO).

Die Teilnahme wird über den Bildungsgutschein ermöglicht. Im Vorfeld ist eine Beratung durch den Förderträger (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) notwendig, bei der u. a. geprüft wird, ob die gewählte Maßnahme und der Träger der Maßnahme zugelassen sind.

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen auf die Digitalisierung oder einen Berufsabschluss vorbereiten wollen, werden mit dem Qualifizierungschancengesetz finanziell darin unterstützt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Weiterbildung mindestens 120 Stunden umfasst. Diese müssen aber nicht am Stück absolviert werden.

Je nach Betriebsgröße werden Unternehmen durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten finanziell unterstützt. Auch Lohnkosten werden erstattet, wenn Arbeitnehmer für die Weiterbildung freigestellt werden.

  • Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten von der Bundesagentur Lohnfortzahlungskosten von bis zu 75 % und die Weiterbildungskosten vollständig erstattet.
  • Unternehmen mit zehn bis 249 Mitarbeitern erhalten bis zu 50 % der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2.500 Angestellten erhalten bis zu 25 % der Kosten für die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit.
  • Unternehmen mit einer Betriebsgröße von über 2.500 Mitarbeitern bekommen bis zu 15 % der Kosten erstattet. Diese können auf bis zu 20 % steigen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung besteht.
    Bei Angestellten ohne Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen sind bis zu 100 % der Lohnkosten förderbar.

Mehr Informationen zum Qualifizierungschancengesetz

Was ist die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie ist ein Bonus des Bundes für eine erfolgreiche berufliche Qualifikation in Form einer Umschulung. Bestehen Sie die Zwischenprüfung vor der zuständigen Kammer, erhalten Sie 1.000 Euro. Bei Bestehen der Abschlussprüfung vor der Kammer erhalten Sie nochmals 1.500 Euro als Weiterbildungsprämie.

Die Regelung gilt nicht für trägereigene Zertifikate und Prüfungen. Bei Umschulungen ohne Zwischenprüfung greift nur die Regelung für die Abschlussprüfung.

Mehr Informationen zur Weiterbildungsprämie

Mit dem Weiterbildungsstipendium werden talentierte junge Fachkräfte gefördert. Hochqualifizierte Absolventen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, können mit dem Weiterbildungsstipendium drei Jahre lang eine fachliche oder fachübergreifende Weiterbildung in Berlin mit IHK-Abschluss oder anderen staatlich anerkannten Abschlüssen finanzieren.

Mehr Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auch auf der Webseite des Bundeministeriums für Bildung und Forschung.

Außerdem können Sie sich per Telefon bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung informieren: 0228 / 6 29 31-35 (Festnetzpreis).

Folgende Posten können Sie als Selbstzahler als Werbungskosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bzw. Fortbildung bei Ihrem Finanzamt geltend machen, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen:

  • Lehrgangs- und Seminargebühren
  • Prüfungsgebühren und Studiengebühren
  • Kosten für Fachliteratur, Arbeits- und Schreibmaterialien
  • Fahrtaufkosten
  • etc.

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die genaue steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten. Berlinern steht die Info-Hotline 030 / 902 410 0 (Festnetzpreis) der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verfügung.

Weiterbildungen von uns, die u.a. als Werbungskosten geltend gemacht werden können:

Die Bildungsprämie hilft bei der individuellen Finanzierung Ihrer Fortbildung, Umschulung, Fernlehrgang oder Weiterbildung in Berlin. Sie kann als Prämiengutschein oder durch das sogenannte Weiterbildungssparen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich werden Bildungsangebote, die für die aktuelle oder zukünftige Tätigkeit von Bedeutung sind, mit der Bildungsprämie gefördert.

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Veranstaltungsgebühren, jedoch maximal 500 Euro. Auch Personen unter 25 und erwerbstätige Rentner können einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 20.000 € (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) liegt.

Unter der Voraussetzung eines persönlichen Beratungsgesprächs in einer der über 600 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständigen – deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (bzw. 40.000 € bei Ehepaaren) nicht übersteigt – gezielt finanzielle Anreize gesetzt und Weiterbildungen bezahlbar gemacht.

Die zweite Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Mit dieser Regelung wird Erwerbstätigen unabhängig von der Höhe des Einkommens ermöglicht, ihre Weiterbildung in Berlin mit angespartem Guthaben zu finanzieren – ohne, dass dabei die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Mehr Informationen und die Beratungsstellen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info oder der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 /262 300 0 (Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag, 8:00 bis 16:30 Uhr).

Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg

Dieses Förderprogramm fördert Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg und ersetzt das bisherige Programm „Bildungsscheck Brandenburg“.

Sie können für die Ausgaben Ihrer individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (inkl. Prüfungsgebühren) eine finanzielle Unterstützung beantragen – in Höhe von bis zu 70% der Gesamtausgaben.

Die Förderung können Sie auch für eine berufsbegleitende Weiterbildung bei uns einlösen, denn der Bildungsträger muss nicht in Brandenburg sitzen.

Weitere Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg finden Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB.

Weiterbildungsbonus Hamburg

Mit dem Weiterbildungsbonus Hamburg werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten, mehr als 450 Euro/Monat verdienen und in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern arbeiten, gefördert.

Das Förderprogramm zielt besonders auf gering Qualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund, Auszubildende, Alleinerziehende oder Beschäftigte in Elternzeit ab.

Förderhöhe:

  • Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750,- €.
  • Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.125,- € bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur und Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus finden Sie auf www.weiterbildungsbonus.net.

Qualifizierungscheck Hessen

Mit dem Qualifizierungscheck des Landes Hessen werden bis zu 50 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühr (max. 4.000 Euro) einer beruflichen Weiterbildung übernommen.

Die berufliche Weiterbildung muss mindestens 1.000 Euro kosten und zu einem Berufsabschluss führen.

Der Qualifizierungscheck Hessen ist für sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigte gedacht, die mindesten 27 Jahren alt sind und noch keinen beruflichen Abschluss haben. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie eine Tätigkeit ausüben, für die Sie keinen Berufsabschluss haben, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich mehr als 4 Jahr zurückliegt.

Außerdem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.

Den Qualifizierungscheck Hessen können Sie auch für eine Umschulung oder eine berufsbegleitende Weiterbildung bei uns einlösen, denn der Bildungsträger muss nicht in Hessen sitzen.

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck von NRW (Nordrhein-Westfalen) will die Landesregierung berufliche Weiterbildung unterstützen.

Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert, die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro. Für eine Förderung muss die Kursgebühr mindestens 500,00 Euro betragen. Das Land NRW bezahlt bis zu 50 % der Kursgebühr, maximal jedoch 500,00 Euro.

Gefördert werden Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie hier.

Den Bildungsscheck NRW können Sie auch für eine Weiterbildung in Berlin bei uns einlösen, denn der Bildungsträger muss nicht in NRW sitzen.

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz unterstützt Sie dieses Bundesland bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung.

Die Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme werden einmal im Jahr zu 50 %, bis zu maximal 500 Euro übernommen.

Gefördert werden grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.

  • Entweder Sie verfügen über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro) oder
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro) und die Weiterbildungskosten sind höher als 1.000 Euro

Die beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen können in folgenden Bereichen sein: z. B. EDV, Sprachen, Fach- und Methodenkompetenz, Personal- und Sozialkompetenz, Handwerk, Technik, Betriebswirtschaft, Soziales, Pflege u.v.m.

Der QualiScheck Rheinland-Pfalz wird durch die RAT GmbH, eine vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz benannte neutrale Stelle, ausgegeben. Sie erhalten das Antragsformular im Internet.

Weitere Informationen zum QualiScheck finden Sie auf www.qualischeck.rlp.de.

Den QualiScheck Rheinland-Pfalz können Sie auch für eine Weiterbildung bei uns in Berlin einlösen, denn der Bildungsträger muss nicht in Rheinland-Pfalz sitzen.

Weiterbildungscheck Sachsen

Mit dem Weiterbildungscheck des Landes Sachsen werden bis zu 80 % der Kurskosten inkl. Prüfungsgebühr gefördert.

  • Beschäftigte:
    bis zu 70 % Zuschuss der förderfähigen Kosten; Mindestbetrag der förderfähigen Kosten: 1.000 EUR (inkl. MwSt.)
  • Auszubildende, Berufsfachschüler, Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende, Berufsrückkehrende, geringfügig Beschäftigte:
    bis zu 80 % Zuschuss zu den förderfähigen Kosten; Mindestbetrag der förderfähigen Kosten: 300 EUR (inkl. MwSt.)

Vorgehensweise: Vor Beginn der Weiterbildung müssen Sie bei der SAB einen Antrag einreichen. Dem Antrag müssen Sie mindestens drei inhaltlich und preislich vergleichbare Angebote von Bildungsanbietern beifügen.

Außerdem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.

Den Weiterbildungscheck Sachsen können Sie auch für eine berufliche Weiterbildung bei uns nutzen, denn der Bildungsträger muss nicht in Sachsen sitzen.

Weitere Informationen zum Weiterbildungscheck finden Sie auf sab.sachsen.de.

Weiterbildung Direkt

Was wird gefördert?

  • Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (z.B. unsere Seminare, Kurse und Coachings)
  • nur Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro
  • Eine Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro ist z.B. die Bildungsprämie

Wer wird gefördert?

Weiterbildungen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III

Zusatzqualifikationen

  • volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
  • volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen

Weitere Informationen zu Weiterbildung Direkt finden Sie auf ib-sachsen-anhalt.de.

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein will die Landesregierung die berufliche Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützen. Gefördert werden bis zu 50%, jedoch maximal 2.000 Euro der zuwendungsfähigen Seminarkosten. Der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus von Schleswig-Holstein.

Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können Sie auch für eine Weiterbildung bei uns in Berlin einlösen, denn der Bildungsträger muss nicht in Schleswig-Holstein sitzen.

Weiterbildungsscheck Thüringen

Das Land Thüringen ersetzt mit dem Weiterbildungsscheck Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00 €.

Um eine Förderung zu erhalten, muss Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung laut dem letzten Einkommenssteuerbescheid zwischen 20.000 € und 40.000 € liegen (Zusammenveranlagung: zwischen 40.000 € und 80.000 €).

Hier finden Sie alle Informationen inkl. Schnelltest zum Weiterbildungsscheck Thüringen.

Den Weiterbildungsscheck Thüringen können Sie auch für eine Weiterbildung bei uns in Berlin einlösen, denn der Bildungsträger muss nicht in Thüringen sitzen.

Ihr Weg zur erfolgreichen Förderung

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Bildungsarten

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