Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG)

Eine Förderung durch Aufstiegs-BAföG ist zur Finanzierung einer Aufstiegsqualifikation mit anerkanntem Kammer-Abschluss möglich.

Aufstiegs-BAföG ist also zum Beispiel für eine berufsbegleitende Weiterbildung zum*r Betriebswirt*in, Fachwirt*in oder Meister*in geeignet.

Folgende Verbesserungen bringt das Aufstiegs-BAföG im Vergleich zum Vorgänger Meister-BAföG

Keine Altersbegrenzung:
Das Förderangebot ist nicht mehr bis zu einem gewissen Alter beschränkt!

Keine Einkommensbegrenzung:
Bei der Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialien spielt das Einkommen keine Rolle!

Studienabbrecher oder Bachelor-Absolventen können ebenfalls Aufstiegs-BAföG beantragen.

Auch Personen ohne Erstausbildung mit entsprechender Berufspraxis, die bei einer Aufstiegsqualifizierung zur Prüfung zugelassen sind, können gefördert werden.

Höhere Freibeträge und Bedarfssätze vor allem für Vollzeitlehrgängen um bis zu 59 Prozent.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Ausführliche Informationen (Förderrechner, Förderämter und Beratung, Antragsformulare und den Online-Antrag) zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der Webseite www.aufstiegs-bafoeg.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Aufstiegs-BAföG in Berlin beantragen

Berliner*innen können das Aufstiegs-BAföG bei den zuständigen Bezirksämtern beantragen. Welche das sind, erfahren Sie auf berlin.de.