Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG)
Eine Förderung durch Aufstiegs-BAföG ist zur Finanzierung einer Aufstiegsqualifikation mit anerkanntem Kammer-Abschluss möglich.
Aufstiegs-BAföG ist also zum Beispiel für eine berufsbegleitende Weiterbildung zum*r Betriebswirt*in, Fachwirt*in oder Meister*in geeignet.
Folgende Verbesserungen bringt das Aufstiegs-BAföG im Vergleich zum Vorgänger Meister-BAföG
Keine Altersbegrenzung:
Das Förderangebot ist nicht mehr bis zu einem gewissen Alter beschränkt!
Keine Einkommensbegrenzung:
Bei der Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialien spielt das Einkommen keine Rolle!
Studienabbrecher oder Bachelor-Absolventen können ebenfalls Aufstiegs-BAföG beantragen.
Auch Personen ohne Erstausbildung mit entsprechender Berufspraxis, die bei einer Aufstiegsqualifizierung zur Prüfung zugelassen sind, können gefördert werden.
Höhere Freibeträge und Bedarfssätze vor allem für Vollzeitlehrgängen um bis zu 59 Prozent.