Was ist die Weiterbildungsprämie?
Hierbei handelt es sich um einen Bonus des Bundes für eine erfolgreiche berufliche Qualifikation in Form einer Umschulung. Bestehen Sie die Zwischenprüfung vor der zuständigen Kammer, erhalten Sie 1.000 Euro. Bei Bestehen der Abschlussprüfung vor der Kammer erhalten Sie nochmals 1.500 Euro als Weiterbildungsprämie.
Die Regelung gilt nicht für trägereigene Zertifikate und Prüfungen. Bei Umschulungen ohne Zwischenprüfung greift nur die Regelung für die Abschlussprüfung.
Die Weiterbildungprämie erhalten alle Teilnehmer, die arbeitslos gemeldet sind und erfolgreich die Zwischen- bzw. die Abschlussprüfung absolviert haben.
Sie müssen der zuständigen Arbeitsagentur Ihr Zwischen- bzw. Abschlusszeugnis vorlegen. Anschließend wird die Weiterbildungsprämie direkt ausgezahlt.
Die Weiterbildungsprämie greift für alle Umschulungen, die seit dem 1. August 2016 gestartet sind. Derzeit ist die Weiterbildungsprämie befristet bis zum 31. Dezember 2023.
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