Weiterbildungsprämie

Weiterbildungsprämie, Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus

Zum 01.07.2023 sind in Deutschland die inhaltlichen Kernelemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft getreten. Dieses gibt Personen, die sich im Rahmen von Umschulungen, Fortbildungen, Seminaren, Fernlehrgängen und anderen weiterbilden möchten, die Möglichkeit von Weiterbildungsgeld, Bürgergeldbonus sowie Weiterbildungsprämien.

Das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus wird zusätzlich zum Bürgergeld in Höhe von bis zu 150€ pro Monat ausgezahlt. Bei abschlussorientierten Weiterbildung, wie beispielsweise einer Umschulung, werden monatlich 150€ ausgezahlt, bei beruflichen Weiterbildungen die mindestens eine Dauer von 8 Wochen haben, gibt es einen Bonus in Höhe von 75€ monatlich.

Für Umschulungen mit Zwischen- und Abschlussprüfung gibt es zusätzlich eine einmalige Weiterbildungsprämie. Diese beträgt bei erfolgreich abgeschlossener Zwischenprüfung 1.000€ und bei bestandener Abschlussprüfung vor der Kammer (IHK, ÄK, u.A.) 1.500€.

Diese Regelung gilt nicht für trägereigene Zertifikate und Prüfungen. Bei Umschulungen ohne Zwischenprüfung greift nur die Regelung für die Abschlussprüfung.

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Fragen und Antworten zu Weiterbildungsprämie, Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus

Kontaktieren Sie gerne unsere Beraterinnen und Berater.

Sie helfen Ihnen gerne weiter und geben Ihnen die Informationen, die Sie benötigen.

Auch Ihr*e Ansprechpartner*in bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter ist Ihnen sicherlich behilflich.

Sie müssen der zuständigen Arbeitsagentur Ihr Zwischen- bzw. Abschlusszeugnis vorlegen. Anschließend wird die Weiterbildungsprämie direkt ausgezahlt.

Die Weiterbildungsprämie erhalten alle Teilnehmer, die arbeitslos gemeldet sind und erfolgreich die Zwischen- bzw. die Abschlussprüfung absolviert haben.

Die Weiterbildungsprämie greift für alle Umschulungen, die seit dem 1. August 2016 gestartet sind.