Kündigung Ihres Lehrgangvertrages
Sie haben festgestellt, dass das Fernstudium doch nicht das Richtige für Sie ist? Vielleicht ist das Studium in Eigenregie auch nicht die passende Lernform für Sie? Manchmal ist aber auch die Doppelbelastung von Fernstudium und Beruf einfach zu viel. Was auch immer Ihre Gründe sind, Sie dürfen den Vertrag generell kündigen. Dabei gibt es allerdings bestimmte Kündigungsfristen zu beachten.
Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt des Lehrgangsmaterials können Sie den Lehrgang ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Für alle Lehrgänge, die kürzer als 6 Monate dauern, gilt eine 4-wöchige Kündigungsfrist. Danach können Sie den Lehrgangsvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist die bis dahin durch FORUM Berufsbildung erbrachte Leistung vom Vertragspartner zu bezahlen. Gerichtsstand ist Ihr Wohnort.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Eine außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigung genannt, können Sie aussprechen, wenn der Anbieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
Welche Kosten kommen bei einer Kündigung auf Sie zu?
Im Fernunterrichtsschutzgesetzt ist geregelt:
5 (3): Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
Sie müssen nach einer Kündigung demnach nicht die gesamten Studiengebühren bezahlen, sondern nur den Anteil, den Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Unbezahlte und bereits erhaltende Lehrbriefe müssen Sie an uns zurückschicken.