Ausbildung
Charlottenstraße 2
10969 Berlin
Lehrplan
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
- Kommunikation und Beratung
- Professionelles Handeln in Pflegesituationen
- institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
- Wissenschaftliche und ethische Grundlagen
- Orientierungspraktikum
- Pflichtpraktikum in den Versorgungsbereichen
- Stationäre Akutpflege
- Stationäre Langzeitpflege
- Ambulante Akut-/Langzeitpflege
- Pflichtpraktikum in einer Kinder- und Jugendeinrichtung
- Pflichtpraktikum in einer psychatrischen Einrichtung
- Vertiefungseinsatz
- Deutsch als Zweitsprache
- sprachsensibler Fachunterricht
- sprachorientierter Fachunterricht
Voraussetzungen
Für die Zulassung zur Prüfung vor der zuständigen Kammer musst du diese formalen Voraussetzungen erfüllen:
- zehnjährige Schulbildung mit
erweiterter Berufsbildungsreife oder - Berufsbildungsreife und zweijährige
Berufsausbildung bzw. einschlägige
einjährige Berufsausbildung - Praxisplatz in der Pflege - Wir unterstützen dich dabei!
- In Absprache mit uns sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich. Bitte spreche mit uns – wir beraten dich gern zu den Möglichkeiten.
Fördermöglichkeiten
Diese Ausbildung kostet kein Schulgeld.
Zur Finanzierung des Lebensunterhalts kann Schüler-BAföG und/oder Bildungskredit beantragt werden.
Oft ist die Förderungsart und -höhe von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Gerne beraten wir dich in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
Eine Förderung ist z.B. möglich durch:
- Schüler-BAföG
Unsere Erstausbildungen sind für Schüler-BAföG zugelassen. Das bedeutet, dass sie die Möglichkeit haben, Schüler-BAföG für die gesamten drei Jahre der Erstausbildung zu beantragen. - Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit finanzierst du deine Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit kannst du unabhängig von deinem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen. Dieser ist unter bestimmten Voraussetzungen auch von Ausländer*innen an Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen - Bürgergeld
In Sonderfällen, wie bei Schüler*innen an Berufsfachschulen/Fachschulen, deren Besuch keine Berufsausbildung voraussetzt und bei denen sich der monatliche Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BaföG bemisst, kann das gewährte BaföG als Einkommen bei der Berechnung der Höhe der Bürgergeld-Bezüge berücksichtigt werden. Ein bestimmter Betrag (der so genannte ausbildungsbedingte Bedarf für Fahrtkosten und Ausbildungsmaterial) bleibt jedoch anrechnungsfrei.
AZAV
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Berufsbild
Arbeit mit Menschen
Kreative Arbeit
Verwaltung & Planung
Körperliche Arbeit
Neugier & Einsatz
Das sagen unsere Teilnehmenden über uns
Gesundheitsförderung in der Pflege
Bei einem gemeinsamen gesunden Frühstück übten unsere Altenpflege-Azubis die Berechnung von Kohlehydraten in der Mahlzeit. Zuvor hatten sie ein Seminar zum Thema "Diabetes mellitus" belegt und konnten ihr Wissen nun praktisch anwenden.