Ernährung für Kinder und Jugendliche

(berufsbegleitend)

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Fernlehrgang

Monatsbeginn
Dauer:
3 Monate (berufsbegleitend)
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Zeiten:
Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.
Veranstaltungsort:
Weiterbildung

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Testen Sie unsere Probelehrbriefe und reichen Sie Ihren Studientest ein. Unsere Experten bewerten Ihre Ergebnisse kostenlos.

Lehrplan

Hinweis: Dieser Kurs ist Bestandteil unseres Kompaktkurses zum / zur Ernährungsberater*in, kann aber auch einzeln gebucht werden.

 

Mit dem ersten Versand erhalten Sie unsere Studieneinführung mit praktischen Tipps zum Lernen, sowie organisatorische Hinweise zum Ablauf des Lehrgangs.

 

Schritt für Schritt bearbeiten Sie die Lehrbriefe und absolvieren die darin enthaltenen Aufgaben.

 

Zum Ende eines jeden Lehrbriefes gehört ein Studientest, den Sie bearbeiten und anschließend benotet von uns zurückbekommen. 

 

Nach der Bearbeitung aller Lehrbriefe und Studientests erhalten Sie eine benotete Teilnahmebescheinigung.

In diesem Fernlehrgang können Sie sich auf die Ernährungsberatung von Kindern und Jugendlichen spezialisieren. Von den Kleinsten, bei denen die Grundlagen für Geschmack und Essverhalten gelegt werden, bis hin zu Jugendlichen in Familie, Kita und Schule, bei denen ganz andere Essbedürfnisse und Verhaltensweisen bestehen, werden die „Knackpunkte“ besprochen und Sie bekommen viele Tipps und Anregungen, um auch die schwierigsten Tischgäste locken und begeistern zu können.

Lehrbriefe:

  • Kinderernährung
  • Prägung, Entwicklung und Steuerung des Essverhaltens
  • Kita- und Schulverpflegung

Voraussetzungen

  • Vorkenntnisse im Bereich Ernährung, Gesundheit, Pädagogik, Handel oder Gastronomie wünschenswert
  • Bildungsreife
  • Vollendung des 18. Lebensjahres

Fördermöglichkeiten

Hier erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten und Kosten dieses Fernlehrgangs.

Oft ist die Förderungsart und -höhe von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.

450,00 Euro

Eine Förderung ist möglich z.B. durch:

  • Bildungskredit
    Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen.

  • Weiter.Bildung! Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit
    Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte entwickelt. Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

  • Rententräger und Berufsgenossenschaften
    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihres Fernlehrgangs. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Einen Rabatt von 10 % auf die Lehrgangsgebühr gewähren wir Studenten, Azubis und Empfängern von ALG I.
  • „Gemeinsam-Belegern“, z. B. zwei Mitarbeitern aus einem Unternehmen, bieten wir einen Rabatt von jeweils 10 % bei Teilnahme im gleichen Lehrgangsdurchlauf.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten einen Rabatt von 10 %.
  • Eine Ermäßigung von 15% erhalten Teilnehmer*innen, die bereits einen Kurs im Wert von mindestens 1.500 Euro absolviert haben.

Es wird ein Rabatt pro Person gewährt.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

AZAV

Berufsbild







viel wenig

Arbeit mit Menschen

Kreative Arbeit

Verwaltung & Planung

Körperliche Arbeit

Neugier & Einsatz

Ernährungscoach

In Zeiten von Ernährungstrends und Nahrungsmittelallergien lotsen Sie Kunden durch den Nahrungsmitteldschungel und beraten sie individuell zu allen Fragen.