Fernlehrgang
Monatsbeginn
Dauer:
7 Monate (Vollzeit)
Abschluss:
Zertifikat
Zeiten:
Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.
Veranstaltungsort:
Lehrplan
- Modul 1: Grundlagen Pflegefachwissen
- Modul 2: Case Management in der Pflege
- Modul 3: Recht in der Pflege
- Pflegeberatung nach §45 SGB XI planen und durchführen - Theoretische Grundlagen
- Pflegeberatung nach §45 SGB XI planen und durchführen - Pflegepraktische Anwendung
- Online-Basis-Pflegekurs
Voraussetzungen
Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind:
- Altenpfleger*in, Gesundheitspfleger*in, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger*in mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der (ambulanten) Alten- oder Krankenpflege.
Fördermöglichkeiten
Hier erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten und Kosten dieses Fernlehrgangs. Oft ist die Förderungsart und -höhe von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
2.700,00 Euro inkl. Prüfungsgebühren
Eine Förderung ist möglich z.B. durch:
- Bildungsgutschein
Der Fernlehrgang kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter gefördert werden. Mit dem Bildungsgutschein werden Ihre Lehrgangskosten übernommen, und evtl. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Sie haben weiterhin Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt. mehr - Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen. - Weiter.Bildung! Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte entwickelt. Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern. - Rententräger und Berufsgenossenschaften
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihres Fernlehrgangs. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
AZAV
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Berufsbild
viel
wenig
Arbeit mit Menschen
Kreative Arbeit
Verwaltung & Planung
Körperliche Arbeit
Neugier & Einsatz