
Fernlehrgang
Monatsbeginn
Dauer:
12 Monate (Teilzeit)
Abschluss:
Zertifikat FBB
Zeiten:
Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.
Maßnahme-Nr:
962/624/20
Veranstaltungsort:
Lehrplan
Voraussetzungen
Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:
Nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes (PDF von www.gkv-spitzenverband.de) sind als geeignete Berufsgruppen folgende genannt:
- Pflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger/innen),
- Sozialversicherungsangestellte/r mit relevantem Praktikum oder
- ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik mit relevantem Praktikum.
- Andere Berufe und Studienabschlüsse sind geeignet, wenn die Ausbildungs-/Studieninhalte einen pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Schwerpunkt haben
- In Absprache mit uns sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
Fördermöglichkeiten
Hier erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten und Kosten dieses Fernlehrgangs.
Oft ist die Förderungsart und -höhe von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
2.346,00 Euro (inkl. Prüfungsgebühren)
Eine Förderung ist möglich z.B. durch:
- Bildungsgutschein
Der Fernlehrgang kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter gefördert werden. Mit dem Bildungsgutschein werden Ihre Lehrgangskosten übernommen, und evtl. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Sie haben weiterhin Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt. mehr - Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen. - Qualifizierungschancengesetz
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen auf die Digitalisierung oder einen Berufsabschluss vorbereiten wollen, werden mit dem Qualifizierungschancengesetz finanziell darin unterstützt. mehr - Rententräger und Berufsgenossenschaften
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihres Fernlehrgangs. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Einen Rabatt von 10 % auf die Lehrgangsgebühr gewähren wir Studenten, Azubis und Empfängern von ALG I.
- „Gemeinsam-Belegern“, z. B. zwei Mitarbeitern aus einem Unternehmen, bieten wir einen Rabatt von jeweils 15 % bei Teilnahme im gleichen Lehrgangsdurchlauf.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten einen Rabatt von 25 %.
- Eine Ermäßigung von 15% erhalten Teilnehmer*innen, die bereits einen Kurs im Wert von mindestens 1.500 Euro absolviert haben.
Es wird ein Rabatt pro Person gewährt.
AZAV
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Berufsbild
viel
wenig
Arbeit mit Menschen
Kreative Arbeit
Verwaltung & Planung
Körperliche Arbeit
Neugier & Einsatz