Pflegeberatung nach §45 SGB XI - Teilzeit

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Fernlehrgang

Monatsbeginn
Dauer:
4 Monate (Teilzeit)
Abschluss:
Zertifikat
NEU: Kombi-Lehrgang Pflegeberatung §7a & §45

Melden Sie sich für die Fernlehrgänge Pflegeberatung §7a und §45 zum Preis von 2700,- Euro an. Sie sparen 194,- Euro.

Zeiten:
Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.
Veranstaltungsort:
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Lehrplan

  • Pflegeberatung nach §45 SGB XI planen und durchführen - Theoretische Grundlagen
  • Pflegeberatung nach §45 SGB XI planen und durchführen - Pflegepraktische Anwendung

Voraussetzungen

Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind:

  • Altenpfleger/in, Gesundheitspfleger/in, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger/in mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und Kenntnissen in der häuslichen Pflege
  • In Absprache sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich. Bitte sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.

Fördermöglichkeiten

Hier erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten und Kosten dieses Fernlehrgangs.

Oft ist die Förderungsart und -höhe von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.

548,00 Euro inkl. Prüfungsgebühren

Eine Förderung ist möglich z.B. durch:

  • Bildungskredit
    Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen.

  • Qualifizierungschancengesetz
    Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen auf die Digitalisierung oder einen Berufsabschluss vorbereiten wollen, werden mit dem Qualifizierungschancengesetz finanziell darin unterstützt. mehr

  • Rententräger und Berufsgenossenschaften
    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihres Fernlehrgangs. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Einen Rabatt von 10 % auf die Lehrgangsgebühr gewähren wir Studenten, Azubis und Empfängern von ALG I.
  • „Gemeinsam-Belegern“, z. B. zwei Mitarbeitern aus einem Unternehmen, bieten wir einen Rabatt von jeweils 10 % bei Teilnahme im gleichen Lehrgangsdurchlauf.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten einen Rabatt von 10 %.
  • Eine Ermäßigung von 15% erhalten Teilnehmer*innen, die bereits einen Kurs im Wert von mindestens 1.500 Euro absolviert haben.

Es wird ein Rabatt pro Person gewährt.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht