Pflegeberatung nach § 45 SGB XI Fernstudium

Pflegeberatung nach § 45 inkl. § 37.3 SGB XI - Teilzeit

  • Monatsbeginn

Fernlehrgang

Monatsbeginn
Dauer:
4 Monate (Teilzeit)
Abschluss:
Zertifikat
Aus Pflegeberatung wird Pflegebegleitung

Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) soll die neue Pflegebegleitung zum 1. Januar 2028 starten. Sie soll die bisherigen Pflegeberatungen, Beratungsbesuche und Teile der häuslichen Schulungen zusammenführen und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen langfristiger begleiten. Rechtsgrundlage ist dann § 7c SGB XI.

Die Pflegebegleitung soll insbesondere:

  • die häusliche Versorgung stabilisieren,
  • die Belastung pflegender Angehöriger berücksichtigen,
  • bei Prävention und Rehabilitation unterstützen,
  • in komplexen Situationen ein Fallmanagement anbieten und
  • bei Pflegekrisen weitere Hilfen organisieren.

Das BMG betont ausdrücklich, dass die bisher erworbenen Kompetenzen für die zukünftige Ausrichtung der Pflegebegleitung die Basis bilden. Dazu gehören die Kenntnisse in der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, den Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI und den Pflegekursen nach § 45 SGB XI. Die bereits erworbenen Kompetenzen u. a. in der Pflegeberatung haben also für die zukünftige Pflegebegleitung eine hohe Bedeutung. Alle, die jetzt eine Weiterbildung zur Pflegeberaterin oder zum Pflegeberater beginnen, machen den ersten Schritt in Richtung Pflegebegleitung. Diese Chance sollte genutzt werden.

Damit die Pflegebegleitung 2028 starten kann, werden 2027 nach aktuellem Stand unter anderem umfassende Richtlinien entwickelt, Pflegebegleitpersonen qualifiziert und regionale Strukturen aufgebaut. Bis zum Start der Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI gelten die bisherigen Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI grundsätzlich weiter.

Zeiten:
Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.
Maßnahme-Nr:
962/141/2025
Veranstaltungsort:
Am Besten, testen!

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Lehrplan

  • Laienpflege und berufliche Pflege
  • ATL und Krankheitsbilder
  • Kurse – Beratung – Einsätze
  • Vertragsrecht

Voraussetzungen

Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind:

  • Altenpfleger/in, Gesundheitspfleger/in, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger/in mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und Kenntnissen in der häuslichen Pflege

Fördermöglichkeiten

Förderung

Dieser Lehrgang kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert werden, über Rententräger und Berufsgenossenschaften oder in Form des Qualifizierungschancengesetzes der Agentur für Arbeit. Sprechen Sie uns gerne an.

Weitere Informationen über die Finanzierung und verschiedene Förderungen für Ihren Fernlehrgang finden Sie unter dem folgenden Link.

548,00 Euro inkl. Prüfungsgebühren
  • Einen Rabatt von 10 % auf die Lehrgangsgebühr gewähren wir Studenten, Azubis und Empfängern von ALG I sowie Bürgergeld.
  • „Gemeinsam-Belegern“, z. B. zwei Mitarbeitern aus einem Unternehmen, bieten wir einen Rabatt von jeweils 10 % bei Teilnahme im gleichen Lehrgangsdurchlauf.
  • Eine Ermäßigung von 15 % erhalten Teilnehmer*innen, die bereits einen Kurs im Wert von mindestens 1.500 Euro absolviert haben. 

Es wird ein Rabatt pro Person gewährt.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht