
Fernlehrgang
Vor Ort und Online
Charlottenstraße 2
10969 Berlin
Lehrplan
Sie haben folgende Termine zur Auswahl:
21.-23.09.2022
09.-11.11.2022
März 2023
Juni 2023
September 2023
November 2023
Voraussetzungen
Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als:
- Altenpfleger*in,
- Krankenschwester/-pfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
- Kinderkrankenschwester/-pfleger oder
- Hebamme
In Absprache sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich. Bitte sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
Fördermöglichkeiten
Hier erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten und Kosten dieses Fernlehrgangs.
Oft ist die Förderungsart und -höhe von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
Eine Förderung ist möglich z.B. durch:
- Bildungsgutschein
Der Fernlehrgang kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter gefördert werden. Mit dem Bildungsgutschein werden Ihre Lehrgangskosten übernommen, und evtl. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Sie haben weiterhin Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt. mehr - Bildungsprämie
Die Bildungsprämie können Sie als Prämiengutschein oder durch das sogenannte Weiterbildungssparen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden Bildungsangebote, die für die aktuelle oder zukünftige Tätigkeit von Bedeutung sind, mit ihr gefördert. mehr - Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen. - Qualifizierungschancengesetz
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen auf die Digitalisierung oder einen Berufsabschluss vorbereiten wollen, werden mit dem Qualifizierungschancengesetz finanziell darin unterstützt. mehr - Rententräger und Berufsgenossenschaften
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihres Fernlehrgangs. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Einen Rabatt von 10 % auf die Lehrgangsgebühr gewähren wir Studenten, Azubis und Empfängern von ALG I.
- „Gemeinsam-Belegern“, z. B. zwei Mitarbeitern aus einem Unternehmen, bieten wir einen Rabatt von jeweils 15 % bei Teilnahme im gleichen Lehrgangsdurchlauf.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten einen Rabatt von 25 %.
- Alumni, die an einem Lehrgang mit einer Dauer von mindestens 4 Monaten teilgenommen haben, erhalten einen Rabatt von 10 %.
Es wird ein Rabatt pro Person gewährt.
AZAV
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
DBfPP e.V.
Berufsbild
Arbeit mit Menschen
Kreative Arbeit
Verwaltung & Planung
Körperliche Arbeit
Neugier & Einsatz