Pflegesachverständige*r - Vollzeit

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Fernlehrgang

Monatsbeginn
Dauer:
6 Monate in Vollzeit, Beginn jeden Monat; 8 Lehrbriefe, Online-Studienzentrum, Fach-Seminar in Berlin
Abschluss:
Zertifikat

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Zeiten:
Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.
Maßnahme-Nr:
962/861/21
Veranstaltungsort:
Am Besten, testen!

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Lehrplan

Fachseminar in Berlin: Erstellung von Gutachten

20.11. - 22.11.2024*

12.03. - 14.03.2025*

11.06. - 13.06.2025*

24.09. - 26.09.2025*

12.11. - 14.11.2025*

 

* Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bearbeitung aller 8 Lehrbriefe und die Einreichung aller 8 Studientests.

Voraussetzungen

Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:

Nachgewiesene Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sollte als:

  • Altenpfleger*in,
  • Krankenschwester/-pfleger,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger oder
  • Hebamme

Bitte sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.

Fördermöglichkeiten

Hier erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten und Kosten dieses Fernlehrgangs.

Oft ist die Förderungsart und -höhe von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.

3.180,00 Euro inkl. Prüfungsgebühren

Eine Förderung ist möglich z.B. durch:

  • Bildungsgutschein
    Der Fernlehrgang kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter gefördert werden. Mit dem Bildungsgutschein werden Ihre Lehrgangskosten übernommen, und evtl. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Sie haben weiterhin Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt. mehr

  • Bildungskredit
    Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen.

  • Weiter.Bildung! Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit
    Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte entwickelt. Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

  • Rententräger und Berufsgenossenschaften
    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihres Fernlehrgangs. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Einen Rabatt von 10 % auf die Lehrgangsgebühr gewähren wir Studenten, Azubis und Empfängern von ALG I.
  • „Gemeinsam-Belegern“, z. B. zwei Mitarbeitern aus einem Unternehmen, bieten wir einen Rabatt von jeweils 10 % bei Teilnahme im gleichen Lehrgangsdurchlauf.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten einen Rabatt von 10 %.
  • Eine Ermäßigung von 15% erhalten Teilnehmer*innen, die bereits einen Kurs im Wert von mindestens 1.500 Euro absolviert haben.

Es wird ein Rabatt pro Person gewährt.

AZAV

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Berufsbild







viel wenig

Arbeit mit Menschen

Kreative Arbeit

Verwaltung & Planung

Körperliche Arbeit

Neugier & Einsatz

Pflegesachverständige*r

Die Erstellung von Gutachten zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die Hauptaufgabe dieser Experten. Pflegesachverständige setzen sich vor allem mit rechtlichen Fragen auseinander und nehmen eine den Einrichtungen übergeordnete Position ein.