
Fernlehrgang
Lehrplan
Voraussetzungen
Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:
Nachgewiesene Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sollte als:
- Altenpfleger*in,
- Krankenschwester/-pfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
- Kinderkrankenschwester/-pfleger oder
- Hebamme
Bitte sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
Pflegesachverständige:r werden – auch für Hebammen ideal
Nutzen Sie Ihre geburtshilfliche Expertise als starke Basis für eine neue berufliche Perspektive: Der Fernlehrgang Pflegesachverständige:r ist auch für Hebammen geeignet, die ihr Fachwissen erweitern und sich im Bereich Begutachtung, Pflegequalität und fachliche Einschätzung professionell positionieren möchten für mehr Kompetenz, Sicherheit und neue Einsatzmöglichkeiten im Gesundheitswesen.
Fördermöglichkeiten
Förderung
Hier bieten wir Ihnen Informationen über die Finanzierung verschiedener Förderungen für Ihren Fernlehrgang an.
- Einen Rabatt von 10 % auf die Lehrgangsgebühr gewähren wir Studenten, Azubis und Empfängern von ALG I sowie Bürgergeld.
- „Gemeinsam-Belegern“, z. B. zwei Mitarbeitern aus einem Unternehmen, bieten wir einen Rabatt von jeweils 10 % bei Teilnahme im gleichen Lehrgangsdurchlauf.
- Eine Ermäßigung von 15 % erhalten Teilnehmer*innen, die bereits einen Kurs im Wert von mindestens 1.500 Euro absolviert haben.
Es wird ein Rabatt pro Person gewährt.
AZAV
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Berufsbild
Arbeit mit Menschen
Kreative Arbeit
Verwaltung & Planung
Körperliche Arbeit
Neugier & Einsatz
