Umschulung
Charlottenstraße 2
10969 Berlin
Lehrplan
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft
- Arbeits- und Handelsrecht
- Investition und Finanzierung
- Wirtschaftsordnung
- Abgabenordnung und Bewertungsgesetz
- Umsatzsteuer und Ertragsteuern
- Grundlagen der Finanzbuchführung
- Beschaffung und Absatzwirtschaft
- Anlagen- und Personalwirtschaft
- Bilanzsteuerrecht
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Dreisatz und Handelskalkulation
- Prozent- und Promillerechnung
- Zins- und Währungsrechnung
- Buchhaltung mit Lexware und DATEV
Voraussetzungen
Die Umschulungen zum/r Steuerfachangestellten in Teilzeit richtet sich an Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht, langzeit(arbeitslos) im SBG II/III-Bezug sind, alleinerziehende Eltern sind, Menschen, die Angehörige pflegen oder die gesundheitliche Einschränkungen haben.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllt werden:
- Abgeschlossene Berufsausbildung ODER
- Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) ODER
- in Ausnahmefällen auch berufsbildungsreife (BBR) sowie Berufserfahrung
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein
Die Zulassung zur Umschulung in Teilzeit muss von der zuständigen Kammer im Einzelfall bestätigt werden. Dann kann die Umschulung in Teilzeit über einen Bildungsgutschein gefördert werden, mit dem die Lehrgangskosten sowie Fahrtkosten und evlt. Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden. Sie haben während der Umschulung weiterhin Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt.
Rententräger und Berufsgenossenschaften
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihre Umschulung. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Weiterbildungsprämie
Mit dieser Prämie belohnt der Bund den erfolgreichen Abschluss Ihrer Umschulung mit 1.500 Euro. Wenn in Ihrer Umschulung eine Zwischenprüfung durch die Kammern vorgesehen ist, erhalten Sie noch einmal 1.000 Euro. Die Prämie erhalten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Zu den Aufgaben des Berufsförderungsdienstes zählt auch die Integration ausscheidender Soldaten auf Zeit (SaZ) in einen Zivilberuf. Ehemalige Soldaten können ihre Umschulung oder Weiterbildung mit Mitteln des BFD finanzieren.
AZAV
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Berufsbild
Arbeit mit Menschen
Kreative Arbeit
Verwaltung & Planung
Körperliche Arbeit
Neugier & Einsatz