Berufsbild / Arbeitsmarktperspektive
Der demographische Trend in Deutschland ist eindeutig: Es gibt immer mehr ältere Menschen und somit auch Pflegebedürftige.
In den letzten Änderungen am Pflegegesetz 2017 gab es viele Neuerungen, zum Beispiel die neue Einteilung der Pflegestufen. Und hier wartet viel Arbeit auf Pflegesachverständige!
Arbeit mit Menschen
Kreative Arbeit
Verwaltung & Planung
Körperliche Arbeit
Neugier & Einsatz
Voraussetzungen und Perspektiven
Anforderungen
Was wird von mir erwartet?
Als Pflegesachverständige*r haben Sie die notwendigen Kenntnisse, um sachverständige Gutachten zum Pflegeanspruch zu erstellen. Dazu gehört vertieftes Wissen in den Bereichen Sozialrecht, Pflegefachwissen, im Qualitätsmanagement und in der Kommunikation mit den verschiedenen Interessengruppen. Sie sind geschult und seriös im Umgang mit Patienten und deren Angehörigen als auch mit öffentlichen Institutionen.
Sie sind vertraut mit den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich der Pflege und berücksichtigen aktuelle Rahmenverträge und geltende Bestimmungen.
Mit Hilfe dieses Wissens sind Sie dazu in der Lage, nicht nur den Pflegegrad einzuschätzen, sondern auch die anschließende Pflege zu koordinieren und zu kontrollieren, ob erwartete Leistungen der Pflegedienstleister in vollem Umfang erbracht werden. Dabei arbeiten Sie zu 100% neutral und unabhängig, denn Ihre Gutachten werden vor Gericht als Beweismittel eingesetzt.
Aufgaben
Welche Aufgaben und Tätigkeiten werde ich übernehmen?
Mehr als Gutachten – ein Job mit Verantwortung!
Arbeiten Sie als Pflegesachverständig/r, ist Ihnen die Verantwortung, die Sie tragen, über alle Maßen bewusst. Denn Sie tragen die Verantwortung für die Lebensumstände der Patienten, die Sie begutachten.
Pflegesachverständige ermitteln im Auftrag, zum Beispiel einer Krankenkasse, den Grad der Behinderung beziehungsweise der Pflegebedürftigkeit eines Patienten. Auf Basis Ihrer Kenntnisse erstellen Sie ein Sachverständigengutachten, welches sowohl den Versicherungen als auch Krankenkassen als Arbeitsgrundlage dient. Ebenso kann es bei etwaigen Gerichtsverhandlungen als Beweismaterial eingesetzt werden.
Weiterhin überprüfen Sie die Pflegequalität in entsprechenden Einrichtungen und kontrollieren die Einhaltung des Pflegevertrags.
Stellen Patienten einen Antrag auf häusliche Pflege, besuchen Pflegesachverständige diese in ihrem Wohnumfeld und stellen den Grad der medizinischen Pflegebedürftigkeit fest. Genauso wichtig ist allerdings auch die Prüfung, ob auch die soziale Betreuung in ausreichendem Maße gewährleistet wird.
Sie beraten Patienten und deren Angehörige über Möglichkeiten die Pflegesituation zu verbessern und über eine Minderung der Pflegeursachen.
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
- Grad der Behinderung bzw. der Pflegebedürftigkeit von Patienten feststellen
- Gutachten und Gegengutachten etwa für Versicherungen und Krankenkassen erstellen
- Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen überprüfen
- häusliche Pflege- und Versorgungssituation von pflegebedürftigen Patienten in deren Wohnungen begutachten
- Patienten und Angehörige beraten
Arbeitsmittel
Mit welchen Arbeitsmitteln und Gegenständen werde ich arbeiten?
Ihr wichtigstes Arbeitsmittel, mit dem Sie umzugehen wissen, ist Ihre Sachverständigkeit und Kommunikationsfähigkeit im Gespräch mit Patienten und deren Angehörigen. Des Weiteren arbeiten Sie mit
- Unterlagen, z.B.: Leistungskataloge, Gesetzestexte, Gutachten, Fachliteratur, Fachseiten im Internet
- Büroausstattung, z.B.: PC, Internetanschluss, Telefon, Telefax
Arbeitsbereiche
Wo werde ich eingesetzt?
Pflegesachverständige finden Beschäftigung in erster Linie
- als freiberufliche Berater/innen, z.B. im Auftrag von Sozialgerichten, Versicherungsträgern oder Pflegediensten
- bei Unternehmen, die sich auf Pflegegutachten spezialisiert haben
- bei sozialen Diensten, z.B. Pflegeeinrichtungen
- Dienstleistungen für Unternehmen und Privathaushalte
- Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g., hier: unabhängige Sachverständige und Berater/innen
- Sozialwesen
- Pflegeheime
- Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime
- Ambulante soziale Dienste
- Sonstiges Sozialwesen a. n. g.