Qualifizierungschancengesetz
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen auf die Digitalisierung oder einen Berufsabschluss vorbereiten wollen, werden mit dem Qualifizierungschancengesetz finanziell darin unterstützt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Weiterbildung mindestens 161 Stunden umfasst. Diese müssen aber nicht am Stück absolviert werden.
Je nach Betriebsgröße werden Unternehmen durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten finanziell unterstützt. Auch Lohnkosten werden erstattet, wenn Arbeitnehmer für die Weiterbildung freigestellt werden.
- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten von der Bundesagentur Lohnfortzahlungskosten von bis zu 75 % und die Weiterbildungskosten vollständig erstattet.
- Unternehmen mit zehn bis 249 Mitarbeitern erhalten bis zu 50 % der Kosten erstattet.
- Unternehmen mit 250 bis 2.500 Angestellten erhalten bis zu 25 % der Kosten für die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit.
- Unternehmen mit einer Betriebsgröße von über 2.500 Mitarbeitern bekommen bis zu 15 % der Kosten erstattet. Diese können auf bis zu 20 % steigen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung besteht.
Bei Angestellten ohne Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen sind bis zu 100 % der Lohnkosten förderbar.