Qualifizierungsoffensive

Qualifizierungschancengesetz

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen auf die Digitalisierung oder einen Berufsabschluss vorbereiten wollen, werden mit dem Qualifizierungschancengesetz finanziell darin unterstützt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Weiterbildung mindestens 161 Stunden umfasst. Diese müssen aber nicht am Stück absolviert werden.

Je nach Betriebsgröße werden Unternehmen durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten finanziell unterstützt. Auch Lohnkosten werden erstattet, wenn Arbeitnehmer für die Weiterbildung freigestellt werden.

  • Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten von der Bundesagentur Lohnfortzahlungskosten von bis zu 75 % und die Weiterbildungskosten vollständig erstattet.
  • Unternehmen mit zehn bis 249 Mitarbeitern erhalten bis zu 50 % der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2.500 Angestellten erhalten bis zu 25 % der Kosten für die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit.
  • Unternehmen mit einer Betriebsgröße von über 2.500 Mitarbeitern bekommen bis zu 15 % der Kosten erstattet. Diese können auf bis zu 20 % steigen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung besteht.
    Bei Angestellten ohne Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen sind bis zu 100 % der Lohnkosten förderbar.
Voraussetzungen

In der Qualifizierung erwerben die Mitarbeiter*innen Kompetenzen für die Digitalisierung oder einen anerkannten Berufsabschluss. Die Qualifizierung muss mindestens 161 Stunden umfassen, wobei sie nicht durchgehend an einem Stück absolviert werden muss.

Förderung

Die Kosten der Weiterbildung werden bis zu 100% übernommen. Während der Weiterbildung wird das Arbeitsentgelt bis zu 75% ersetzt. Damit sollen vor allem klein- und mittelständische Unternehmen gefördert werden.

Ansprechpartner

Ansprechpartner für die Unternehmen ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Natürlich beraten wir Sie auch gern dazu weiter!

Qualifikationen bei FORUM Berufsbildung

Umschulungen

Eine Umschulung ist ähnlich einer Ausbildung und bereitet Sie in 24 Monaten auf den Berufsabschluss vor. Unsere Umschulungen enden alle mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss (IHK, ÄK, StBK…)

Besonders geeignet für:
Studienabbrecher*innen, Minijobber*innen, Teilzeit-Angestellte und Quereinsteiger*innen ohne Berufsabschluss.

Fortbildungen

Besonders geeignet für:
Interessierte und Angestellte, die in kurzer Zeit das Fachwissen, das sie für den Job brauchen, erwerben wollen.

Prüfungsvorbereitung

auf die Kammerprüfungen für anerkannte Berufe in 14 Branchen

Besonders geeignet für:
Angestellte, Studienabbrecher*innen und Quereinsteiger*innen, die bereits seit mind. 6 Jahren in einem Beruf ohne Abschluss tätig sind und die Prüfung nachholen wollen.

Sozialpädagogische Fachkraft: Fortbildung für Quereinsteiger*innen

Programm für die verkürzte Erzieher*innen-Ausbildung

Besonders geeignet für:
Quereinsteiger*innen mit abgeschl. pädagogischer Fachschulausbildung und mind. sechsmonatiger Berufserfahrung

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gern.


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